Gemeinnütziges Engagement für Mensch, Natur und Erde ist auf freie Förderung angewiesen
Es braucht Menschen, die Freiräume erhalten, um sich mit Kraft und Klarheit an den ökologischen und sozialen Brennpunkten unserer Zeit engagieren. Die Entwicklung von Ideen, Projekten und Kompetenzen, die für die Zukunft wichtig sind, braucht Zeit und Freiraum, und das wiederum kostet Geld. Projekte und Aktivitäten zu finanzieren, die dem künftigen Gemeinwohl dienen, ist immer eine Herausforderung. Wir zählen uns zu diesen Menschen. Während Unternehmen für ihre Geschäfte Kredite aufnehmen können, sind wir in allem auf freie Spenden angewiesen.
Fördern Sie unserer Aktivitäten mit einer freien oder zweckgebundenen Spende! Wir bedanken uns von Herzen!
Die Bio-Stiftung Schweiz verfolgt gemäss § 66 lit. f StG, beziehungsweise Art. 56 lit. g DBG gemeinnützige Zwecke und ist in der Schweiz von der Steuerpflicht befreit. Zuwendungen an die Stiftung können gemäss § 33 lit. b und § 70 lit. c StG bzw. Art. 33 a und Art. 59 lit. c DBG abgezogen werden.
Spenden ab CHF 100.00 / EUR 300.00 werden automatisch schriftlich verdankt. Eine Zuwendungsbescheinigung für kleinere Beträge kann per E-Mail bei uns bestellt werden.